Heilpraktikerin
Kinderheilpraktikerin
Landkreis / Stadt Zwickau
Behandlungskosten
Bitte beachten Sie! Als Patient und Zahlungspflichtiger sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie selbst alle mit der Heilpraktikerin vereinbarten Leistungen und Nebenkosten in vollem Umfang und fristgerecht bezahlen müssen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie von Ihrer Krankenkasse keine Erstattung der an die Heilpraktikerin gezahlten Kosten erwarten können, egal ob Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung oder Beihilfeberechtigter sind. Erkundigen Sie sich bitte vor dem Anamnesetermin, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse/Versicherung Behandlungskosten von Heilpraktikern erstattet.
HINWEIS für soziale Gerechtigkeit! Mir ist wichtig, dass jeder der meine Hilfe wünscht und braucht, diese auch bekommt, auch wenn er nur über ein geringes Einkommen verfügt. Sprechen Sie mich also ganz selbstverständlich an, wenn Sie in Ausbildung sind, Ihre Rente klein ist, Sie Sozialleistungen beziehen oder das Einkommen der Familie bzw. von Alleinerziehenden eher knapp bemessen ist. Bei Vorlage entsprechender Einkommensnachweise werde ich mit Ihnen individuelle Honorarvereinbarungen treffen.
Leistungsübersicht: Ich erbringe meine Leistungen Ihnen gegenüber an einem oder an mehreren Behandlungsterminen. Diese Leistungen und die zu erwartenden Kosten werden im Regelfall (nicht jedoch bei Vorliegen eines medizinischen Notfalls) vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.
Folgende Punkte sind abrechenbare Leistungen und Nebenkosten.
Gesprächs- und Behandlungsleistungen
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Zeit, die von mir für folgende Leistungen benötigt wird.
- Gespräche (persönliche und telefonische, die länger als 10 Minuten dauern; Videosprechstunde),
- Untersuchungen und Behandlungen,
- die Erstellung des Therapieplans (Es werden max. 60 min abgerechnet, auch wenn mehr Zeit dafür nötig war.) und
- zeitaufwendiges Durcharbeiten Ihrer Befunde (Es werden max. 30 min. abgerechnet.)
Die Dauer wird in Minuten berechnet vom vereinbarten Terminbeginn bis zum Ende des jeweiligen Behandlungstermins bzw. vom zeitlichen Beginn einer der obigen Leistungen bis zu deren Ende (unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen).
Die Abrechnung erfolgt gestaffelt.
- 1. bis 30. Minute 1,84€/Min. (entspricht 55,20€/30 Minuten)
- ab der 31. Minute 1,47€/Min. (entspricht 44,10€/30 Minuten)
ACHTUNG! Alle Termine werden nur patientenindividuell vergeben.
Erscheint der Patient verspätet zum Termin, werde ich trotzdem die Zeitkosten entsprechend dem ursprünglich vereinbarten Terminbeginn und nicht erst ab dem Eintreffen des Patienten abrechnen.
Erscheint der Patient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, so werde ich 50% der Kosten für die reservierte Zeit in Rechnung stellen. Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
- Kosten für Laborleistungen (Diese rechnen Sie direkt mit dem beauftragten Labor ab.)
- Kosten für Verbrauchsmaterial (Kosten bis max. 5 Euro je Behandlungstermin sind inklusive. Über zu erwartende höhere Materialkosten informiere ich Sie vor der Behandlung.)
- Anfahrtskosten bei Hausbesuchen: 5 Kilometer sind inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,70€/km in Rechnung gestellt. Die Strecke berechnet sich aus der einfachen Entfernung zwischen Praxissitz und dem Ort des Hausbesuchs (kürzest mögliche Strecke).
- Sonstiges: Falls darüber hinaus andere Kosten absehbar sind, werde ich diese mit Ihnen vorher besprechen und abrechnen. Kosten für Notfallbehandlungen können auch ohne vorherige Absprache abgerechnet werden.
Die Gesamtkosten des einzelnen Behandlungstermins werden jeweils an dessen Ende in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen.