Heilpraktikerin
Kinderheilpraktikerin
Landkreis / Stadt Zwickau
Behandlungskosten
Bitte beachten Sie! Als Patient und Zahlungspflichtiger sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie selbst alle mit der Heilpraktikerin vereinbarten Leistungen und Nebenkosten in vollem Umfang und fristgerecht bezahlen müssen. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie von Ihrer Krankenkasse keine Erstattung der an die Heilpraktikerin gezahlten Kosten erwarten können, egal ob Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung oder Beihilfeberechtigter sind. Erkundigen Sie sich bitte vor dem Anamnesetermin, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse/Versicherung Behandlungskosten von Heilpraktikern erstattet.
HINWEIS für soziale Gerechtigkeit! Mir ist wichtig, dass jeder der meine Hilfe wünscht und braucht, diese auch bekommt, auch wenn er nur über ein geringes Einkommen verfügt. Sprechen Sie mich also ganz selbstverständlich an, wenn Sie in Ausbildung sind, Ihre Rente klein ist, Sie Sozialleistungen beziehen oder das Einkommen der Familie bzw. von Alleinerziehenden eher knapp bemessen ist. Bei Vorlage entsprechender Einkommensnachweise werde ich mit Ihnen individuelle Honorarvereinbarungen treffen.
Übersicht Leistungen / Behandlungskosten
Ich erbringe meine Leistungen während und außerhalb der vereinbarten Behandlungstermine. Die dafür zu erwartenden Kosten werden im Regelfall vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen. Die Leistungsabrechnung ist wie folgt geregelt.
Leistungen während eines Termins in der Praxis (auch beim Hausbesuch oder einer Videokonferenz)
- Gesprächsleistungen,
- Untersuchungen und Behandlungen,
- Erstellung des Therapieplans
- Laborleistungen (Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen und dem Labor)
- Verbrauchsmaterial (bis 5 € inklusive)
Ersttermin: Dauer: 60 - 90 min Preis: 145 €
Folgetermin: Dauer: 30 - 45 min Preis: 75 €
ACHTUNG! Alle Termine werden nur patientenindividuell vergeben.
Erscheint der Patient ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, so werde ich 50% der Kosten für die reservierte Zeit in Rechnung stellen. Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Leistungen außerhalb eines Behandlungstermins
Leistungen mit einem Zeitaufwand von bis zu 10 Minuten bleiben abrechnungsfrei. Darüber hinaus gehende Leistungen werden mit
25 € / 15 Minuten
in Rechnung gestellt. Dazu zählen folgende Leistungen.
- Telefongespräche
- Schriftverkehr einschließlich Rezeptversand (elektronisch, Papierpost)
- Erstellung des Therapieplans (Es werden max. 60 min abgerechnet.)
- zeitaufwendiges Durcharbeiten Ihrer Befunde (Es werden max. 30 min. abgerechnet.)
- Anfahrtskosten bei Hausbesuchen: 5 Kilometer sind inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,70€/km in Rechnung gestellt. Die Strecke berechnet sich aus der einfachen Entfernung zwischen Praxissitz und dem Ort des Hausbesuchs (kürzest mögliche Strecke).
Die Gesamtkosten des einzelnen Behandlungstermins werden jeweils an dessen Ende in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung kann bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen.